Kosten für den Motorradführerschein der Klassen A1, A2, AM & B196

Die Kosten eines Motorradführerscheins sind nicht eben niedrig.
Die Kosten eines Motorradführerscheins sind nicht eben niedrig.

Welche Klassen einer Zweirad-Fahrerlaubnis gibt es überhaupt, und wie hoch sind die Kosten für den Motorradführerschein? Wir sagen es Ihnen.

Einmal mit dem Motorrad die Route 66 in den USA erobern, mit dem Bike durch die Toskana fahren oder zumindest eine ausgedehnte Tour durch den Schwarzwald genießen. Das ist der Traum vieler Biker. Denn Motorrad fahren hat etwas von Freiheit und Unabhängigkeit! Um sich diesen Traum zu erfüllen, braucht man allerdings die passende Fahrerlaubnis. Und ein wenig Kleingeld. Was kostet also der Motorradführerschein?

Motorradführerschein – welche Kosten fallen wofür an?

Wer einen Motorradführerschein machen möchte, der sollte sich vorher damit beschäftigen, wie und welche Kosten überhaupt entstehen. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Gebühren, die man entrichten muss, wenn man eine Fahrerlaubnis erwerben möchte. Folgende Kosten entstehen:

  • Anmeldegebühr Fahrschule = 100 Euro
  • Kosten für Übungsfahrten (sehr variabler Kostenfaktor) = zwischen 30 und 45 Euro
  • Kosten für Sonderfahrten (vorgeschrieben sind 12 Fahrstunden: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelfahrten) = 40 bis 60 Euro/Sonderfahrt
  • Gebühr für Übungsmaterialien (z. B. Lern-DVD, Übungshefte) = etwa 50 Euro
  • Kosten für einen Sehtest (er ist vorgeschrieben, beim Augenarzt oder Optiker) = 10 Euro
  • Gebühr für Erste-Hilfe-Kurs (dieser ist verpflichtend) = maximal 50 Euro
  • Anmeldegebühr zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung = 50 Euro bzw. 140 Euro
  • TÜV-Prüfungsgebühr für Theorie und Praxis = 20 Euro bzw. 120 Euro
  • Kosten für die Ausfertigung der Fahrerlaubnis = etwa 50 Euro
  • Kosten für Passbilder = 10 Euro

Den größten Einfluss auf die Gesamtkosten für den Motorradführerschein hat die Anzahl der notwendigen Übungsstunden. Die Gebühren ohne sämtliche Fahrstunden belaufen sich also auf etwa 600 Euro. Berechnet man für die vorgeschriebenen 12 Sonderfahren jeweils 45 Euro, kommen nochmals 540 Euro dazu. Wie hoch die Kosten für die normalen Übungsfahrten sind, hängt letztlich vom Fahrschüler ab. Benötigt er beispielsweise 10 Stunden zu je 45 Euro, ergibt dies noch einmal 450 Euro. Die Kosten für den Motorradführerschein beliefen sich dann auf insgesamt 1.590 Euro.

Welche Motorrad Führerschein Klassen gibt es?

Wer zu einem echten Straßen-Biker werden möchte und sich dabei auch auf Bikerbörsen informiert, dem stehen insgesamt fünf verschiedene Führerscheinklassen zur Verfügung. Für die einzelnen Klassen gibt es jeweils bestimmte Vorschriften bezüglich des Hubraums, der kW-Zahl und der Höchstgeschwindigkeit.

Klasse AM

Um diese Führerscheinklasse zu erhalten, muss man ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Die Klasse AM wird auch 50er-Klasse genannt. Mit ihr darf man Motorroller, Mopeds und Mokicks führen. Hauptvoraussetzung bei der Klasse AM ist, dass das jeweilige Zweirad maximal 50 ccm Hubraum hat und eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreitet. Zur Klasse AM gehören auch kleinere Elektroroller sowie durch elektrische Hilfsmotoren angetriebene E-Fahrräder.

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Diese dürfen allerdings nur eine maximale Leistung von vier kW erbringen und nicht schneller als 45 km/h fahren. Darüber hinaus darf man mit der Klasse AM auch dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge führen, wenn diese einen maximalen Hubraum von 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) oder höchstens 500 ccm (bei Selbstzündungsmotor) haben. Sie dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h sowie eine Leistung von 4 kW nicht überschreiten. Zudem darf das Fahrzeug nur zwei Sitzplätze und eine maximale Leermasse von 270 kg haben.

Um die Zulassung zur theoretischen Prüfung der Klasse AM zu bekommen, sind beim Grundlernstoff 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten zu absolvieren. Die Stundenzahl reduziert sich auf sechs Stunden, wenn man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt. Für den Zusatzstoff werden zwei Doppelstunden verlangt.

Klasse A1

Für diese Führerscheinklasse gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, das unter bestimmten Bedingungen auf 15 Jahre herabgesetzt werden kann. Klasse A1 besagt, dass der Inhaber die Erlaubnis besitzt, Leichtkrafträder mit maximal 11 kW und 125 ccm zu fahren. Eine Ausnahme bilden Führerscheine der Klasse A1, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden.

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In diesem Fall gilt die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Führerscheininhaber unter 18 Jahren nämlich nicht. Allerdings wird dann bei Kontrollen sehr streng kontrolliert, ob das geführte Zweirad die vorgeschriebene Leistung von maximal 11 kW (bei höchstens 125 ccm) sowie ein maximales Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Wichtiger Hinweis: Wer seinen PKW-Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, hat automatisch die Berechtigung, die zur Klasse A1 zählenden Zweiräder zu führen. Wird dann ein Aufstieg in Klasse A2 ins Auge gefasst, muss man lediglich noch eine praktische Fahrprüfung (natürlich erfolgreich) absolvieren.

Klasse A2

Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse liegt bei 18 Jahren. Hat man diese Klasse zwei Jahre, kann man in die Klasse A aufsteigen, wenn man eine weitere, praktische Prüfung absolviert. Wer die Klasse A2 besitzt, für den gilt, dass er Motorräder bis 35 kW fahren darf. Allerdings bei dem Zweirad ein Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht von maximal 0,2 kW/kg vorliegen.

Klasse A

Als Klasse A bezeichnet man den Führerschein für alle großen Maschinen. Um diese Fahrerlaubnis zu erhalten, muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Eine Ausnahme wird hier nur gemacht, wenn man mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse A2 gemacht hat, dann kann man zwei Jahre später (also bereits im Alter von 20 Jahren) die Klasse A erwerben.

Das bedeutet, wenn man eine Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt, gibt es für Zweiräder und Gespanne keine Hubraumgrenze. Auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht zu berücksichtigen.

Welche Motorräder darf ich mit einem PKW-Führerschein fahren?

Wer einen PKW-Führerschein besitzt, hat automatisch die Erlaubnis, auch Zweiräder bis 50 ccm Hubraum zu führen. Dazu gehören die schon erwähnten Motorroller, Mopeds und Mokicks sowie E-Roller und E-Bikes.

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Motorradführerschein: Aufstieg nutzen, um Kosten zu sparen

Wer beim Motorradführerschein Geld sparen möchte, der hat die Möglichkeit, einen sogenannten Aufstieg von der Klasse A1 in die Klasse A2 zu absolvieren. Zunächst erwirbt man die Fahrerlaubnis der Klasse A1 (diese besitzt man aufgrund eines PKW-Führerscheins, der spätestens Ende März 1980 erworben wurde). Möchte man dann in die Klasse A2 wechseln, muss man nur noch die reduzierten Kosten für die Vorbereitung in einer Fahrschule sowie eine praktische Prüfung tragen.

Grundvoraussetzung für einen solchen Aufstieg ist immer, dass man die niedrigere Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besessen hat. Die gleichen Vorbereitungs- und Prüfungsvoraussetzungen gelten für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A. Die Klassenerweiterung von A2 zu A hat zudem den Vorteil, dass man nicht warten muss, bis man das Mindestalter von 24 Jahren erreicht hat. Hat man die Klasse A2 nämlich im Alter von 18 Jahren erworben, erhält man Klasse A bereits mit 20 Jahren.

Sonderfall B196

Alle Besitzer eines PKW-Führerscheins dürfen seit 1. Januar 2020 den sogenannten Führerschein B196 machen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie 125er-Motorräder fahren. Grundbedingungen sind allerdings folgende:

  • ein Mindestalter von 25 Jahren
  • seit fünf Jahren im Besitz eines Pkw-Führerscheins
  • die Teilnahme an vier Theorie- sowie fünf praktischen Doppel-Fahrstunden

Die Besonderheit besteht darin, dass man nicht zur theoretischen oder praktischen Fahrprüfung antreten muss. Den geänderten Führerschein beantragt man bei der zuständigen Behörde einfach unter Vorlage eines neuen Passbildes und des von der Fahrschule ausgestellten Ausbildungsnachweises. Die Gesamtkosten für die Klasse B196 liegen zwischen 600 und 700 Euro.

Fazit

Als Online-Biker kann man nur auf dem Bildschirm seines PC aufs Gaspedal treten. Mit dem Erwerb eines Motorradführerscheins der Klassen AM, A, A1, A2 oder B196 darf man am echten Straßenverkehr teilnehmen und sich auf Bikerbörsen mit Gleichgesinnten zusammen tun. Zugegeben, die Kosten für eine Motorrad-Fahrerlaubnis sind ein Entscheidungskriterium, aber wer einmal auf einem Motorrad gesessen und die Freiheit beim Fahren gespürt hat, für den ist das Erlebnis wichtiger, als die Kosten.